IHK-Entscheidung zu den Zwischen- und Abschlussprüfungen im Frühjahr 2020

Ihre Auszubildenden sollten in diesem März ihre Zwischenprüfung/ Abschlussprüfung Teil 1 ablegen?
Die IHK hat entschieden, dass die Zwischenprüfungen im Frühjahr 2020 ersatzlos entfallen!

Die Zwischenprüfung gilt für alle betroffenen Auszubildenden pauschal als abgelegt und somit sind die Zulassungsvoraussetzungen für die Abschlussprüfung erfüllt. Alle Azubis werden noch offiziell von der IHK per Brief informiert.

Diese Regelung trifft nicht für die Abschlussprüfungen Teil 1 zu. Sobald es die Situation zulässt werden diese Prüfungen nachgeholt. Informationen dazu erhalten Sie auch auf dieser Homepage, sobald sie uns vorliegen.

Corona stellt uns alle vor große Herausforderungen. Eine gute Prüfungsvorbereitung sollten Ihre Azubis trotz alledem erhalten. Gern unterstützen wir Sie dabei. Wir vertagen die Prüfungsvorbereitungskurse und finden Lösungen für die Unterstützung Ihrer Auszubildenden in dieser letzten Phase der Prüfungen. Für Fragen zum Thema Ausbildung und Vorbereitung auf die Prüfung stehen wir gern jederzeit zur Verfügung.

Bleiben Sie gesund.

Es grüßt sie herzlichst

Bettina Sander und das Team der Dozenten

 

Link zu aktuelle Fragen der Ausbildung, Prüfung und das Corona-Virus finden Sie hier auf der Seite der Industrie- und Handelskammer Köln.

Hinweise und Links der IHK Köln für Unternehmen zum Corona-Virus finden Sie hier.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.